Honorar & Rahmen

Einzelcoaching / Einzelaufstellung (privat)

Für persönliche Anliegen, Entscheidungsprozesse oder innere Klärung begleite ich Sie im Einzelsetting.

Einführungshonorar zur Praxiseröffnung (bis 31. Juli 2026)

  • 60 Minuten: 95 €
  • 90 Minuten: 120 €

Reguläres Honorar (ab 1. August 2026):

  • 60 Minuten: 110 €
  • 90 Minuten: 140 €

Einzelbegleitung im organisationalen Kontext

Diese Form der Begleitung richtet sich an Sie, wenn Sie in einer Führungs- oder Leitungsrolle stehen und berufliche Situationen, Entscheidungen oder persönliche Entwicklungsprozesse im organisationalen Kontext reflektieren und weiterentwickeln möchten.

Honorar:

  • 60 Minuten: 160 €

Organisationsaufstellungen

Diese werden als erweiterte systemische Prozesse durchgeführt.

Das Honorar wird individuell vereinbart, da Anliegen, Umfang und Rahmen eines solchen Prozesses sehr unterschiedlich sein können.

Ein Aufstellungsprozess umfasst in der Regel:

  • ein klärendes Vorgespräch und die Auftragsklärung
  • die Vorbereitung der Aufstellung
  • die Durchführung der Aufstellung
  • ein abschließendes Nachgespräch und die Nachbereitung

Ablauf

Ein Coaching- oder Aufstellungsprozess beginnt mit einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch (ca. 20 Minuten).

Das Erstgespräch ist unverbindlich und dient dazu, uns kennenzulernen und gemeinsam zu prüfen, ob und in welcher Form eine Begleitung für Ihr Anliegen sinnvoll und stimmig ist.

Die erste Sitzung dauert in der Regel 90 Minuten.

In diesem Termin vertiefen wir Ihr Anliegen, klären den Auftrag und entscheiden gemeinsam, wie der weitere Prozess gestaltet werden kann.

Meine Begleitung erfolgt vertrauensvoll, individuell und prozessorientiert.

Die Abstände und Dauer der Termine orientieren sich am jeweiligen Anliegen und werden gemeinsam abgestimmt.

Jedes Coaching wird bewusst abgeschlossen und in einem abschließenden Gespräch reflektiert.

Transparenz & Hinweis

Transparenz und Klarheit sind mir wichtig.
Das Honorar wird vor Beginn der Begleitung verbindlich vereinbart.


Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Rahmen & Absagen

Vereinbarte Termine können bis 72 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

Wenn Sie spüren, dass es Zeit ist, Ihr Anliegen bewusst zu klären,

begleite ich Sie gerne

in einem vertrauensvollen und geschützten Rahmen auf diesem Weg.